Jeder Mensch hat das Recht, die Art seiner Bestattung selbst zu bestimmen.
Er muß darauf vertrauen, daß die Angehörigen seine Wünsche erfüllen.


Wie können Sie vorsorgen?

Jeder – vor allem Alleinstehende – kann seine dereinstige Bestattung durch einen entsprechenden Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Ein derartiger Vertrag hat den Sinn, dass:
Alle Details und Wünsche für eine dereinstige Bestattung vorab festgelegt werden, ein Kostenvoranschlag auf der aktuellen Preisbasis und entsprechend den eigenen Vorstellungen erstellt wird.
Dadurch wird den Hinterbliebenen die nicht immer einfache Entscheidung der Bestattungsart sowie die finanzielle Sorge abgenommen.
Sprechen Sie mit uns. Wir halten für Sie einen "Ratgeber bei Trauerfällen" bereit, der u.a. Auskunft gibt über: Versicherungsansprüche, Steuern im Todesfall, Erbschafts- und Testamentsfragen.
Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten wir folgende Alternativen an:
Eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren) über das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur; die treuhänderische Anlage von Vorsorgegeldern über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Das Thema der Bestattungsvorsorge ist heute wichtiger denn je, da sich der Staat aus den bisherigen Pflichten sozialer Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen hat.