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Ist bereits ein Grab vorhanden, muß festgestellt werden, ob es noch belegt werden kann. Es müssen hier sogenannte Ruhefristen eingehalten werden, die von Friedhof zu Friedhof verschieden sind.
Ist kein Grab vorhanden, kann das Grab dort erworben werden, wo der Verstorbene oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hat.